Klimaschutz im Lichte der Major Questions Doktrin
- Originalsprache: Deutsch
- NRBand 2
- Judikatur, 2239 Wörter
- Seiten 486 -489
- https://doi.org/10.33196/nr202204048601
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Nimmt eine Behörde weitreichende Befugnisse („major questions“) in Anspruch, so ist zu ermitteln, ob der Kongress diese tatsächlich übertragen hat.
Im Fall von „major questions“ (diese erfordern eine Abwägung gegenläufiger Interessen und sind von besonderer wirtschaftlicher und politischer Bedeutung), ist eine bloß „plausible gesetzliche Grundlage“ für die behördliche Erledigung nicht ausreichend; es bedarf vielmehr einer eindeutigen Ermächtigung des Kongresses („clear congressional authorization“).
Die von der Environmental Protection Agency (EPA) im Rahmen ihres Clean Power Plan angestrebte Umstrukturierung der nationalen Stromerzeugung (insbesondere Senkung des Anteils von Kohle von 38 % auf 27 % bis 2030) stellt eine „major question“ dar.
Art 111(d) des Clean Air Acts, der die EPA zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Luftschadstoffe bestehender Kohle- und Gaskraftwerke auf Basis eines von ihr zu bestimmenden „best system of emission reduction“ berechtigt, stellt keine ausreichend genaue Ermächtigung des Kongresses im Sinne der „Major Questions Doktrin“ dar.
Die EPA hat mit der Erlassung des „Clean Power Plan“ ihre Befugnisse nach Art 111(d) Clean Air Act überschritten. Sie ist nicht befugt, eine Umstrukturierung der nationalen Stromerzeugung anzuordnen. Insbesondere darf sie nicht zur Senkung von Treibhausgasemissionen den Anteil von Kohle an der Stromerzeugung deckeln.
In West Virginia et al v EPA et al hat der Supreme Court erstmals die „major questions doctrine“ anerkannt. Demnach dürfen „major questions“ (Fragen von erheblicher politischer und wirtschaftlicher Bedeutung) nur dann von Behörden entschieden werden, wenn der Kongress diese eindeutig dazu ermächtigt hat; eine bloß „plausible gesetzliche Grundlage“ ist nicht ausreichend. Der von der EPA in ihrem Clean Power Plan vorgesehene schrittweise Umstieg von Kohle bzw Gas auf weniger klimaschädliche Energieträger in der Stromerzeugung ist eine „major question“. Zwar ermächtigt Art 111(d) Clean Air Act die EPA zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Luftschadstoffe bestehender Kohle- und Gaskraftwerke, der Supreme Court erblickte in Art 111(d) Clean Air Act jedoch keine ausreichend bestimmte Ermächtigung des Kongresses im Sinne der „major questions doctrine“. Die EPA war und ist folglich nicht berechtigt, einen Umstieg von Kohle bzw Gas auf erneuerbare Energieträger anzuordnen.
- Wallner, Julia
- Kohleausstieg
- Art 111(d) Clean Air Act
- Clean Power Plan
- Nachhaltigkeitsrecht
- Energiewende
- Major Questions Doctrine
- Supreme Court of the United States, 30.06.2022, 20-153020-153120-177820-1780, West Virginia et al v EPA et al
- Clean Air Act
- NR 2022, 486
- Environmental Protection Agency
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