KOG: Versiegelungen bei Hausdurchsuchungen nur beschränkt möglich
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 2014
- Entscheidung, 2798 Wörter
- Seiten 151 -155
- https://doi.org/10.33196/oezk201404015101
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Nach § 12 Abs 5 WettbG idF des KaWeRÄG 2012 hat eine Versiegelung nur mehr zu erfolgen, wenn der Betroffene der Prüfung von Unterlagen unter Berufung auf eine gesetzlich anerkannte Verschwiegenheitspflicht oder ein ihm zustehendes Recht zur Aussageverweigerung nach § 157 Abs 1 Z 2 bis 5 StPO widerspricht. Die Sichtungs- und Prüfungsverpflichtung des Kartellgerichts ist daher auf diese im Gesetz vorgesehenen Versiegelungsgründe beschränkt. Werden solche nicht einmal behauptet, ist das Kartellgericht nicht gehalten, von Amts wegen nach gesetzlichen Widerspruchsgründen zu forschen.
- Schicho, Luca
- Xeniadis , Anastasios
- § 12 Abs 5 WettbG
- § 157 Abs 1 StPO
- OEZK 2014, 151
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Hausdurchsuchung
- Anwaltsprivileg.
- Versieglung
- KOG, 06.03.2014, 16 Ok 2/14