


Kollaudierung von Deponien und Einbringung von Abfällen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 35
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 756 Wörter, Seiten 479-480
30,00 €
inkl MwSt




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Eine Kollaudierung stellt eine behördliche Überprüfung der Übereinstimmung der Anlage und der Maßnahmen mit dem erteilten Genehmigungsbescheid dar. Gem § 63 Abs 1 AWG 2002 ist über das Ergebnis der Überprüfung mit Bescheid abzusprechen. Eine Einbringung von Abfällen in die Deponie bzw den Deponieabschnitt ist erst dann zulässig, wenn über die Überprüfung bescheidmäßig abgesprochen wurde.
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- VwGH, 28.05.2021, Ra 2019/13/0006
- § 63 Abs 1 AWG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2021/146
Eine Kollaudierung stellt eine behördliche Überprüfung der Übereinstimmung der Anlage und der Maßnahmen mit dem erteilten Genehmigungsbescheid dar. Gem § 63 Abs 1 AWG 2002 ist über das Ergebnis der Überprüfung mit Bescheid abzusprechen. Eine Einbringung von Abfällen in die Deponie bzw den Deponieabschnitt ist erst dann zulässig, wenn über die Überprüfung bescheidmäßig abgesprochen wurde.
- VwGH, 28.05.2021, Ra 2019/13/0006
- § 63 Abs 1 AWG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2021/146