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Kollaudierung von Deponien und Einbringung von Abfällen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 35
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
756 Wörter, Seiten 479-480

30,00 €

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Eine Kollaudierung stellt eine behördliche Überprüfung der Übereinstimmung der Anlage und der Maßnahmen mit dem erteilten Genehmigungsbescheid dar. Gem § 63 Abs 1 AWG 2002 ist über das Ergebnis der Überprüfung mit Bescheid abzusprechen. Eine Einbringung von Abfällen in die Deponie bzw den Deponieabschnitt ist erst dann zulässig, wenn über die Überprüfung bescheidmäßig abgesprochen wurde.

  • VwGH, 28.05.2021, Ra 2019/13/0006
  • § 63 Abs 1 AWG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2021/146

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