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Kollision von Kollektivverträgen im Mischbetrieb
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 1276 Wörter
- Seiten 107-108
- https://doi.org/10.33196/wbl202102010701
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inkl MwStLiegt ein Mischbetrieb iSd § 9 Abs 3 ArbVG vor, findet jener Kollektivvertrag Anwendung, welcher für den fachlichen Wirtschaftsbereich gilt, der für den Betrieb die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung hat.
Dies ist danach zu beurteilen, welcher Fachbereich dem Betrieb das wirtschaftliche Gepräge gibt. Dabei kann auch der Außenauftritt des Betriebes als Kriterium von Bedeutung sein.
Lässt sich eine maßgebende wirtschaftliche Bedeutung eines Fachbereiches nicht ermitteln, kommt jener Kollektivvertrag zur Anwendung, der die größere Anzahl von Arbeitnehmern in Österreich erfasst. Diese Regelung in § 9 Abs 4 ArbVG ist nicht unsachlich.
- OLG Wien, 29.10.2019, 10 Ra 70/19s-43
- § 4 ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 9 Abs 3 ArbVG
- WBl-Slg 2021/23
- OGH, 29.06.2020, 8 ObA 14/20x
- ASG Wien, 14.01.2019, 18 Cga 1/16x-39
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