Konfliktverteidigung? Konfliktverteidigung!
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 2017
- Aufsatz, 6662 Wörter
- Seiten 89 -98
- https://doi.org/10.33196/jst201702008901
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Die Strafverteidigung der österreichischen Nachkriegszeit ist kein Ruhmesblatt der Anwaltschaft. Während zu Zeiten der Ersten Republik Angehörige der Advokatur in Ausübung ihres Berufs in vielerlei Hinsicht intellektuell präsent und rechtspolitisch aktiv waren, setzte nach der Ermordung vieler jüdischer KollegInnen und dem Exodus der wenigen Überlebenden eine österreichweite Agonie ein, die viele Standards der vormals praktizierten Strafverteidigung verkümmern, ja verschwinden ließ. Selbst noch in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts konnten in Österreich viele der anwaltlichen StrafverteidigerInnen mit dem Begriff Konfliktverteidigung wenig bis gar nichts anfangen. Es verwunderte daher nicht, dass beim 1. Österreichischen StrafverteidigerInnentag im März 2003 in Wien der vom Vorstand der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV) eingeladene Festredner, Universitätsprofessor Christian Bertel, die Art und das Selbstverständnis der Berufsausübung von österreichischen StrafverteidigerInnen plakativ als „Sterbebegleitung“ geißelte.
Ein für die Strafverteidigung besonders bedeutsamer Verteidiger der Zwischenkriegszeit, Walther Rode, Rechtsanwalt in Wien, war erst zur Jahrtausendwende aus dem Nirwana der Verteidigung der österreichischen Nachkriegszeit wiederaufgetaucht. Sein berühmtes Lesebuch für Angeklagte (und VerteidigerInnen) „Knöpfe und Vögel“, erschienen erstmals 1931, war im Jahr 2000 in der Edition Memoria des Hürth-Verlages neu aufgelegt und in der Fachzeitschrift juridikum 2001, 78 ff, von Rechtsanwalt
Umso mehr freut es mich als Mitherausgeber des JSt und einer der beiden Sprecher der VÖStV, dass ich zur Antrittsvorlesung von
- König, Stefan
- § 244 dStPO
- Verständigung
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST 2017, 89
- Missbrauchsverbot
- Verfahrensrechte
- § 257c dStPO
- Verteidigertypen
- Konfliktverteidigung
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