Konkludent eingeräumte Überziehungsmöglichkeit beim Verbraucherkredit?
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 140
- Rechtsprechung, 4772 Wörter
- Seiten 314 -318
- https://doi.org/10.33196/jbl201805031401
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Die Wortfolge „ausdrücklicher Kreditvertrag“ in § 18 Abs 1 VKrG schließt das konkludente Zustandekommen einer Überziehungsmöglichkeit als Sonderform des Kreditvertrags nicht aus. Entscheidend für die Abgrenzung zur Überschreitung iS des § 23 VKrG ist es, dass eine Vereinbarung dem Verbraucher von vornherein einen Kreditrahmen gewährt, innerhalb dessen er frei entscheiden kann, ob und in welcher Höhe er den Kredit abruft.
Ein Überziehungskredit iS des § 18 Abs 1 VKrG kommt auch dann wirksam zustande, wenn die Bank den ausdrücklichen, eine bestimmte Summe nennenden Antrag des Verbrauchers auf Einräumung oder Erweiterung eines Überziehungsrahmens konkludent annimmt, indem sie die beanspruchte Überziehung tatsächlich gewährt.
- JBL 2018, 314
- OGH, 14.11.2017, 10 Ob 44/17v
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 23 VKrG
- Zivilverfahrensrecht
- § 18 Abs 1 VKrG
- LG Klagenfurt, 10.02.2015, 26 Cg 76/12s
- OLG Graz, 29.03.2017, 5 R 100/16i
- Arbeitsrecht
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