Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Konkludente Benützungsvereinbarung im Wohnungseigentum
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 1584 Wörter
- Seiten 180-182
- https://doi.org/10.33196/wobl201605018001
30,00 €
inkl MwStSeit dem Inkrafttreten des WEG 2002 mit 1.7.2002 sind Benützungsvereinbarungen schriftlich abzuschließen (§ 17 Abs 1 WEG 2002), was ihr konkludentes Zustandekommen ausschließt. Die Übergangsregelung des § 56 Abs 13 WEG 2002 hat aber die nach der alten Rechtslage wirksam (auch konkludent) zu Stande gekommenen Benützungsvereinbarungen mit 1.7.2002 nicht beseitigt.
War von Anfang an nicht klar, auf welcher rechtlichen Basis eine Werbesäule errichtet ist und Bestand haben sollte; bleibt inhaltlich offen, ob die Möglichkeit der Nutzung der Werbesäule nach dem Willen der seinerzeit Beteiligten nur wirtschaftstreibenden Wohnungseigentümern oder auch Mietern eines WE-Objekts und ob sie nur Gewerbetreibenden oder jedem Selbständigen offen stehen sollte; ist weiters unklar wer über die Gestaltung der Werbesäule entscheidet, wer in welchem Umfang für deren Herstellung und Wartung aufkommen und ob den übrigen Mit- und Wohnungseigentümern für die Nutzung der Allgemeinfläche ein Benützungsentgelt zustehen sollte, sind damit ganz wesentliche Inhalte einer Benützungsvereinbarung ungeklärt. Infolge kann wegen mangelnder Bestimmtheit nicht von einem konkludenten Zustandekommen und folglich vom aufrechten Bestand einer Benützungsvereinbarung ausgegangen werden.
- § 56 Abs 13 WEG
- LG Salzburg, 22 R 312/14g
- WOBL-Slg 2016/59
- Miet- und Wohnrecht
- BG Neumarkt bei Salzburg, 4 MSch 10/13b
- § 863 ABGB
- OGH, 14.07.2015, 5 Ob 203/14k
- § 17 Abs 1 WEG
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €