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Konkludente Umwidmung des Wohnungseigentumsobjekts
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 31
- Rechtsprechung, 184 Wörter
- Seiten 203-204
- https://doi.org/10.33196/wobl201806020301
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Eine Änderung der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts, die eine Willenseinigung aller Mit- und Wohnungseigentümer erfordert, kann auch konkludent zustande kommen. Wenn eine Widmungsänderung aufgrund der (konkludent erteilten) Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer bereits wirksam zustande gekommen ist, bedarf eine neuerliche Änderung der Einstimmigkeit.
- § 16 WEG
- OGH, 13.02.2018, 5 Ob 6/18w, Zurückweisung des außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- OLG Wien, 11 R 48/17k
- § 863 ABGB
- WOBL-Slg 2018/68