Konkludente Widmung(-sänderung)en im wohnungseigentumsrechtlichen Spannungsfeld
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 4709 Wörter, Seiten 225-231
30,00 €
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Aufgrund des gesetzlichen Schriftformgebots in § 3 Abs 1 Z 2 WEG ist nach hA bei WE-Verträgen die Auslegung beschränkt, weshalb der objektive Wortlaut maßgeblich ist. Inwiefern das Schriftformgebot auch die WE-rechtliche Widmung umfasst, ist umstritten. Während nach stRsp konkludente Widmung(-sänderung)en zulässig sind, ist das Schrifttum überwiegend aA. Im Folgenden wird die stRsp einer dogmatischen Überprüfung unterzogen und werden die mit dieser Ansicht verbundenen Folgeprobleme untersucht.
- Kathrein, Mario
- Prader, Christian
- Widmung im weiteren Sinn
- Widmung im engeren Sinn
- Konkludenz
- Formfreiheit
- Vorher-Nachher-Vergleich
- öffentlich-rechtliche Vorschriften
- WOBL 2025, 225
- § 16 WEG
- § 5 WEG
- § 7 ABGB
- § 915 ABGB
- objektive Auslegung
- § 8 WEG
- § 1 WEG
- § 914 ABGB
- Vertrauensschutz
- § 2 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- § 3 WEG
- Schriftform
- Verkehrsüblichkeit
- § 6 WEG
- Widmungsänderung
- § 45 WEG
- Widmung
- § 29 WEG
- Auslegung
- Genehmigungsbedürftigkeit
- § 10 WEG
- § 17 WEG
- § 13 WEG
- § 4 WEG
- § 886 ABGB
- Ersitzung
- Urkunde
- Nutzwertgutachten
- Wohnungseigentumsrecht
- Genehmigungsfähigkeit