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Konventionswidrige Überprüfung des Kontos eines Rechtsanwalts

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Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant und das Berufsgeheimnis von Anwälten ist vom Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Privatlebens gem Art 8 EMRK erfasst. Unter Anwendung strenger Kontrollmechanismen ist es zulässig, Anwälten bestimmte Pflichten im Verhältnis zu ihren Mandanten aufzuerlegen, wenn die Verwicklung in Verbrechen wie Geldwäsche vermutet wird. Die Konvention verbietet die Durchsuchung von Anwaltskanzleien nicht schlechthin, solange dabei hinreichender Rechtsschutz gewährt wird.

  • JST-Slg 2017/8
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • EGMR, 27.04.2017, Nr 73607/13, Sommer ./. Deutschland
  • Art 8 EMRK

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