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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 10, Dezember 2013, Band 2013
Kooptierung des Stiftungsvorstands durch die Vorstandsmitglieder – Ermessen des Gerichts bei Anzahl und Auswahl der zu bestellenden Person(en)
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2013
- Gesellschaftsrecht Judikatur, 840 Wörter
- Seiten 501-503
- https://doi.org/10.33196/ges201310050101
9,80 €
inkl MwStVorstandsmitglieder können schon vor Ablauf der Funktionsperiode durch den Vorstand selbst wiederbestellt (kooptiert) werden. Eine diesbezügliche Regelung in der Stiftungserklärung ist zulässig.
Die Wiederbestellung muss jedoch zeitnah zum (bevorstehenden) Ablauf der Funktionsperiode erfolgen.
Das wieder zu bestellende Vorstandsmitglied unterliegt bei der Kooptierung keinem Stimmverbot.
- § 9 Abs 2 Z 1 PSG
- § 27 Abs 1 PSG
- Gesellschaftsrecht
- GES 2013, 501
- OGH, 06.06.2013, 6 Ob 164/12d
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