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Kostenersatz im Einlöseverfahren; Zuständigkeit

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Die Kompetenz der ordentlichen Gerichte zur Entscheidung über den Kostenersatz im Einlöseverfahren, die vor dem 1.1.2014 begründet wurde, fällt mit Geltungsbeginn der Novellierung der wr BauO mit 1.1.2014 nicht weg.

  • Zuständigkeit
  • OGH, 13.05.2015, 2 Ob 216/14z
  • BBL-Slg 2015/205
  • Kostenersatz im Einlöseverfahren
  • Baurecht
  • § 136 wr BauO
  • § 59 Abs 8 wr BauO

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