


Kostenersatz, Insolvenz und Rechtsschutzversicherung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 137
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 6337 Wörter, Seiten 693-701
30,00 €
inkl MwSt




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Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Stellung des Kostenersatzberechtigten in der Insolvenz des rechtsschutzversicherten Verfahrensgegners. Der OGH will in 7 Ob 133/14f die Leistung des Rechtsschutzversicherers in die Masse fließen lassen. Hier wird demgegenüber ein Recht auf bevorzugte Befriedigung befürwortet. Dazu soll zuerst der versicherungsrechtliche Befreiungsanspruch in der Insolvenz beleuchtet werden, bevor eine analoge Anwendung von § 157 VersVG in der Rechtsschutzversicherung diskutiert wird.
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- Harnoncourt, Maximilian
-
- Kostenersatz
- Erfüllungsübernahme
- Rechtsschutzversicherung.
- § 1404 ABGB
- Öffentliches Recht
- § 157 VersVG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 158j VersVG
- § 156 VersVG
- § 158k VersVG
- Zivilverfahrensrecht
- Befreiungsanspruch
- Gläubigergleichbehandlung
- § 158l VersVG
- Absonderung
- Insolvenz
- Analogie
- Arbeitsrecht
- JBL 2015, 693
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Stellung des Kostenersatzberechtigten in der Insolvenz des rechtsschutzversicherten Verfahrensgegners. Der OGH will in 7 Ob 133/14f die Leistung des Rechtsschutzversicherers in die Masse fließen lassen. Hier wird demgegenüber ein Recht auf bevorzugte Befriedigung befürwortet. Dazu soll zuerst der versicherungsrechtliche Befreiungsanspruch in der Insolvenz beleuchtet werden, bevor eine analoge Anwendung von § 157 VersVG in der Rechtsschutzversicherung diskutiert wird.
- Harnoncourt, Maximilian
- Kostenersatz
- Erfüllungsübernahme
- Rechtsschutzversicherung.
- § 1404 ABGB
- Öffentliches Recht
- § 157 VersVG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 158j VersVG
- § 156 VersVG
- § 158k VersVG
- Zivilverfahrensrecht
- Befreiungsanspruch
- Gläubigergleichbehandlung
- § 158l VersVG
- Absonderung
- Insolvenz
- Analogie
- Arbeitsrecht
- JBL 2015, 693