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Kostenersatzanspruch des Medieninhabers gegen den Privatankläger im Fall eines Freispruchs wegen eines Medieninhaltsdelikts

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Die sich aus § 390 Abs 1 und § 393 Abs 4 StPO im Fall eines Freispruchs ergebende Kostenersatzpflicht des Privatanklägers umfasst sowohl den Ersatz der Kosten der Verteidigung des vom Vorwurf eines Medieninhaltsdelikts Freigesprochenen als auch jener des – auf dessen Seite auftretenden – Medieninhabers, dem gemäß § 41 Abs 6 MedienG (auch) im Verfahren wegen eines Medieninhaltsdelikts (§ 1 Abs 1 Z 12 MedienG) die Rechte des „Angeklagten“ zukommen.

  • § 41 Abs 6 MedienG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 393 Abs 4 StPO
  • Rechtssatz der Generalprokuratur, 30.10.2017, Gw 322/17mGw 323/17h
  • JST-Slg 2018/4

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