Kostentragung für eine materiell erfolglose Klagsführung der BUAK infolge von Meldeverstößen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZRBBand 7
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 991 Wörter, Seiten 103-104
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Die Bestimmung des § 33h Abs 2 BUAG ist auch bei einer unterlassenen Folgemeldung des Arbeitgebers, die im gerichtlichen Verfahren zu einer Klagseinschränkung führt, anzuwenden.
- Wiesinger, Christoph
- ZRB 2018, 103
- Entsendung
- Verfahrenskosten bei Klagseinschränkung durch die BUAK
- Baurecht
- OLG Wien, 28.06.2018, 10 Ra 28/18p
- § 33h Abs 2 BUAG