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Kostentragung nach § 40 Abs 3 TSchG

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 11
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
1468 Wörter, Seiten 572-574

20,00 €

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Kosten für einen Transport und entsprechende vorbereitende Maßnahmen sind solche, die mit einer vorläufigen Verwahrung „verbunden“ sind. Mit einer Verwahrung verbunden sind nicht nur Kosten der Unterbringung oder für Futtermittel, sondern auch Transportkosten oder zB Tierarztkosten. Zudem heißt es im § 40 Abs 3 TSchG aE auch „für das Tier aufgewendeten Kosten“, sodass hier von einer weiten Auslegung (iS aller für das Tier aufgewendeter Kosten) auszugehen ist. Trotz der von § 30 Abs 3 TSchG abweichenden Formulierung umfasst die gegenständliche Ersatzpflicht alle mit der Haltung verbundenen Kosten und damit etwa auch Transportkosten (Kilometergeld, Entgelt für beigezogenes Personal usw).

  • § 39 Abs 3 TSchG
  • § 40 Abs 3 TSchG
  • LVwG OÖ, 27.02.2024, LVwG-050295/4/BL
  • ZVG-Slg 2024/75
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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