Kostenvoranschlag oder Leistungsverzeichnis eines Einheitspreisvertrages?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZRBBand 7
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 3479 Wörter, Seiten 115-120
20,00 €
inkl MwSt
Kann ein Gerichtssachverständiger die Positionen einer Schlussrechnung nicht mehr prüfen, können die von fachkundigen Bauleitern vorgenommenen Rechnungskorrekturen eine Grundlage für eine Ermessensentscheidung nach § 273 ZPO liefern.
Es ist das vorrangige Ziel des BTVG, das Vorauszahlungsrisiko des Erwerbers durch Sicherungspflichten des Bauträgers weitgehend auszuschalten und so den Konsumentenschutz in einem speziellen Bereich der Immobilienbranche zu verstärken.
- Wenusch, Hermann
- Kostenvoranschlag
- § 5 Abs 2 KSchG
- Einheitspreisvertrag
- Leistungsverzeichnis
- ZRB 2018, 115
- § 273 ZPO
- OGH, 21.03.2017, 10 Ob 17/16x
- Baurecht
- Abbestellung
- § 6 Abs 1 KSchG