Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Heft 9, September 2014, Band 136
Kostenvorbehalt erster Instanz auf jene Kosten begrenzt, die vom Prozesserfolg in der Hauptsache abhängen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 136
- Rechtsprechung, 100 Wörter
- Seiten 599-599
- https://doi.org/10.33196/jbl201409059902
30,00 €
inkl MwStDer in erster Instanz ausgesprochene Kostenvorbehalt nach § 52 Abs 1 ZPO erfasst nur die vom Prozesserfolg in der Hauptsache abhängigen Kosten und steht der Kostenentscheidung im Zwischenstreit nicht entgegen (hier: Zwischenstreit über die Revisionszulässigkeit). Dass sich § 52 Abs 3 ZPO nur auf die mit der Entscheidung in der Sache selbst verknüpften Kostenentscheidungen bezieht, ergibt sich schon aus § 52 Abs 1 letzter Satz ZPO, zu dem die Gesetzesmaterialien ausdrücklich ausführen, von der Entscheidung in der Hauptsache unabhängige Kostenentscheidungen sollen (wie bisher) sogleich gefällt werden.
- BG Horn, 28.12.2012, 1 C 307/02b
- Öffentliches Recht
- § 52 Abs 1 ZPO
- Straf- und Strafprozessrecht
- LG Krems an der Donau, 15.01.2014, 2 R 40/13i
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2014, 599
- OGH, 27.03.2014, 1 Ob 44/14y
- Arbeitsrecht
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €