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Vonkilch, Andreas

Kriterien Lagezuschlag: Grundkostenvergleich allein genügt nicht

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Der OGH hält an der jüngsten Rsp fest. Nach ihr ist (Über-)Durchschnittlichkeit einer Lage nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens zu beurteilen. Für die Beurteilung der Durchschnittlichkeit der Lage ist auf jene Teile des Stadtgebiets abzustellen, die einander nach der Verkehrsauffassung in ihren Bebauungsmerkmalen gleichen und ein einigermaßen einheitliches Wohngebiet bilden. Dieses Abgrenzungskriterium muss nicht mit politischen Grenzziehungen übereinstimmen und lässt daher einen gewissen Spielraum bei der Ermittlung der konkreten Lösung. Die geforderte „Überdurchschnittlichkeit“ einer Lage (Wohnumgebung) kann – entgegen der mietrechtlichen Praxis – nicht schon allein aus dem Grundkostenvergleich nach § 16 Abs 3 MRG abgeleitet werden.

  • Vonkilch, Andreas
  • § 16 Abs 4 MRG
  • BG Fünfhaus, 5 Msch 2/16w
  • WOBL-Slg 2020/33
  • LGZ Wien, 39 R 413/17z
  • OGH, 13.06.2019, 5 Ob 158/18y
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 16 Abs 2 MRG
  • § 16 Abs 3 MRG
  • § 2 Abs 3 RichtWG

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