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Kriterium der Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt iSd §7 AlVG

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Die Umschreibung der Person in § 7 Abs 3 Z 2 AlVG, „die sich berechtigt im Bundesgebiet aufhält, um eine unselbständige Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben, sowie, wenn ihr eine unselbständige Beschäftigung nur nach Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung gestattet ist“, stellt auf das Recht der Person zur Aufnahme und Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung und nicht nur darauf ab, dass ausnahmslos ein Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang vorliegt.

  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • BVwG, 12.04.2022, W238 2247274-1/9E
  • § 33 AlVG
  • § 24 AlVG
  • § 7 AlVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2022/73

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