Kritische Bemerkungen zum derzeitigen Stand einer Europäischen Kartellschadenrichtlinie aus Sicht der deutschen Praxis
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 2016
- Abhandlung, 4393 Wörter
- Seiten 137 -143
- https://doi.org/10.33196/oezk201604013701
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Mit der RiLi 2014/104/EU hatten sich Praxis und Wissenschaft eine weitgehende Vereinfachung von Kartellschadenersatzklagen erhofft. Diese Hoffnung ist enttäuscht worden. Die Richtlinie bleibt zT hinter dem in einigen Mitgliedsstaaten erreichten Stand zurück und bringt in einigen entscheidenden Punkten keine Verbesserungen für die Praxis. Im Gegenteil steht zu befürchten, dass aufgrund einiger umzusetzenden Regelungen Verfahren noch aufwendiger und damit angesichts des mit Kartellschadenersatzklagen verbundenen Kostenrisikos unwahrscheinlicher werden.
- Klumpe , Gerhard
- Thiede , Thomas
- Vermutung
- follow-on Klagen
- Schadenschätzung
- Kartellschadenrichtlinie
- Anscheinsbeweis
- Rechtsschutz
- OEZK 2016, 137
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- stand-alone Klagen
- Passivlegitimation
- passing-on
- umbrella
- § 286 dZPO
- Aktivlegitimation
- § 5 KartG
- Akzo
- europäischer Unternehmensbegriff
- Kartellrecht
- mittelbarer Geschädigter
- § 1 KartG
- Verhältnismäßigkeitsprüfung
- § 142 dZPO
- Manfredi
- Courage
- Bindungswirkung
- Prozessrisiko
- § 287 dZPO
- § 37a KartG
- private Rechtsdurchsetzung
- § 4 KartG
- Wettbewerbsrecht
- wettbewerbsbehördliche Entscheidung
- Art 101 AEUV
- Art 102 AEUV
- § 33 dGWB
- Cartell Damage Claims (CDC)
- ORWI
- private enforcement
- Streitgenossenschaft
- Kartellverbot