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Kündigung des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 29
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1289 Wörter, Seiten 468-469

30,00 €

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Bewirkt ein Betriebsübergang eine wesentliche Verschlechterung von Arbeitsbedingungen, kann der Arbeitnehmer gem § 3 Abs 5 AVRAG das Arbeitsverhältnis (privilegiert) kündigen. Eine solche Kündigung führt aber nicht dazu, dass dem Arbeitnehmer ein Entgeltanspruch bis zur fiktiven Beendigung durch eine Kündigung des Arbeitgebers zusteht. Der Anspruch auf Entgelt endet vielmehr zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung durch den Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beendet.

  • OLG Wien, 19.12.2014, 7 Ra 59/14v-14
  • WBl-Slg 2015/157
  • LG St. Pölten, 11.04.2014, 27 Cga 124/13-w
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 4 Z 2 der RL 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen
  • § 3 Abs 5 AVRAG
  • OGH, 28.04.2015, 8 ObA 28/15y

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