


Kündigung eines psychisch kranken Mieters wegen unleidlichen Verhaltens
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 601 Wörter, Seiten 63-64
30,00 €
inkl MwSt




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Beeinträchtigt ein psychisch kranker Mieter die Mitbewohner des Hauses durch Müll im Stiegenhaus, Werfen von Geschirr, Schlagen gegen fremde Türen, nacktes Herumlaufen am Gang, Schlagen gegen die Wände, rassistische Anfeindungen und an Türen angebrachte obszöne Bilder, ist die Entscheidung, das Verhalten des Mieters habe hier die Grenze des Akzeptablen überschritten und die Interessenabwägung gem § 30 Abs 2 Z 3 MRG falle zu seinen Lasten aus, nicht zu beanstanden.
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- OGH, 28.02.2024, 3 Ob 16/24k, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LGZ Wien, 38 R 276/23d
- WOBL-Slg 2025/11
- Miet- und Wohnrecht
- § 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG
Beeinträchtigt ein psychisch kranker Mieter die Mitbewohner des Hauses durch Müll im Stiegenhaus, Werfen von Geschirr, Schlagen gegen fremde Türen, nacktes Herumlaufen am Gang, Schlagen gegen die Wände, rassistische Anfeindungen und an Türen angebrachte obszöne Bilder, ist die Entscheidung, das Verhalten des Mieters habe hier die Grenze des Akzeptablen überschritten und die Interessenabwägung gem § 30 Abs 2 Z 3 MRG falle zu seinen Lasten aus, nicht zu beanstanden.
- OGH, 28.02.2024, 3 Ob 16/24k, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LGZ Wien, 38 R 276/23d
- WOBL-Slg 2025/11
- Miet- und Wohnrecht
- § 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG