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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Kündigung Professor; Zuständigkeit Rektor
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 17
- Rechtsprechung, 1989 Wörter
- Seiten 145-148
- https://doi.org/10.33196/zfhr201804014502
9,80 €
inkl MwStDie Kompetenz des Rektors zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen greift nicht in die Befugnisse des Rektorats ein. Vielmehr setzt das dem Rektorat zukommende Recht, eine Person mit einer Leitungsfunktion einer Organisationseinheit zu betrauen, das Bestehen eines aufrechten Dienstverhältnisses, über dessen Abschluss und Beendigung der Rektor zu entscheiden hat, voraus.
Völlig unangemessenen Umgang des Klägers mit seinen Assistenten und Sekretärinnen stellt unter Berücksichtigung der Position des Klägers als Dienstvorgesetzter dieser Personen eine gröbliche Dienstpflichtverletzung und damit eine Verwirklichung eines Kündigungsgrundes dar.
- Scharler
- ZFHR-Slg 2018/11
- Kündigung Professor
- Öffentliches Recht
- Zuständigkeit Rektor
- OHG, 30.01.2018, 9 ObA 30/17b