


Kündigung wegen Eigenbedarfs
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 457 Wörter, Seiten 215-216
30,00 €
inkl MwSt




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Dringender Eigenbedarf ist gegeben, wenn die Wohnmöglichkeit der mittlerweile volljährigen Tochter des Vermieters, die beabsichtigt, nach ihrer Rückkehr von einem Praktikum ein Masterstudium zu beginnen bzw für den Fall der Nichtzulassung eine Arbeitsstelle in Vorarlberg zu suchen und mit ihrem Lebensgefährten zusammenzuziehen, gemeinsam mit ihrem Vater und zwei weiteren volljährigen Geschwistern (am Wochenende jeweils mit Lebensgefährten) in einem 140 m2 großen Haus, in dem ihr – wie auch den anderen Familienmitgliedern – nur ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht und sämtliche Hausnutzer auf lediglich ein Bad angewiesen sind, nicht ausreicht.
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- WOBL-Slg 2023/84
- § 30 Abs 2 Z 8 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 06.09.2022, 2 Ob 108/22d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 354 ABGB
- LG Feldkirch, 2 R 44/22v
Dringender Eigenbedarf ist gegeben, wenn die Wohnmöglichkeit der mittlerweile volljährigen Tochter des Vermieters, die beabsichtigt, nach ihrer Rückkehr von einem Praktikum ein Masterstudium zu beginnen bzw für den Fall der Nichtzulassung eine Arbeitsstelle in Vorarlberg zu suchen und mit ihrem Lebensgefährten zusammenzuziehen, gemeinsam mit ihrem Vater und zwei weiteren volljährigen Geschwistern (am Wochenende jeweils mit Lebensgefährten) in einem 140 m2 großen Haus, in dem ihr – wie auch den anderen Familienmitgliedern – nur ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht und sämtliche Hausnutzer auf lediglich ein Bad angewiesen sind, nicht ausreicht.
- WOBL-Slg 2023/84
- § 30 Abs 2 Z 8 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 06.09.2022, 2 Ob 108/22d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 354 ABGB
- LG Feldkirch, 2 R 44/22v