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Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs: Schabenbefall

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 33
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
554 Wörter, Seiten 368-369

30,00 €

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Eine Verwahrlosung eines Bestandobjekts in Verbindung mit Ungezieferbefall stellt einen erheblich nachteiligen Gebrauch dar. Der erheblich nachteilige Gebrauch kann uU bereits erfüllt sein, wenn bei einem – wenngleich unverschuldeten – Auftreten von Ungeziefer über lange Zeit weder eigene Abhilfemaßnahmen gesetzt werden noch der Hausverwaltung oder dem Vermieter über die Plage Meldung erstattet und damit ein weiteres Ausbreiten des Ungeziefers ermöglicht wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Ungeziefer in einer solchen Fülle auftritt, dass mit einem Verschwinden des Problems oder zumindest mit seiner Nichtausbreitung ohne Gegenmaßnahmen nicht mehr gerechnet werden kann. Davon ist auszugehen, wenn im Zuge der, vier Tage nach der Meldung durchgeführten, Schädlingsbekämpfung zwei bis drei Kilo tote Schaben eingesammelt werden konnten.

  • § 30 Abs 2 Z 3 1. Fall MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 39 R 71/19h
  • OGH, 16.12.2019, 8 Ob 117/19t, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • WOBL-Slg 2020/115

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