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Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 689 Wörter
- Seiten 206-207
- https://doi.org/10.33196/wobl202006020601
30,00 €
inkl MwStErheblich nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstands kann gegeben sein, wenn ein Mieter eine Dusche ohne baubehördliche Bewilligung unsachgemäß ohne ausreichende Feuchtigkeitsisolierung durch nichtbefugte Gewerbsleute installiert. Es genügt, dass der Mieter sich des nachteiligen Verhaltens bewusst war oder bewusst sein musste. Die Beurteilung, dass ihm sein nachteiliges Verhalten durch Einbau einer Dusche ohne Feuchtigkeitsisolierung – idF vor 16 Jahren und ohne dass es seither Schäden gegeben habe – weder erkennbar noch bewusst gewesen sein hat müssen, zumal er bei deren Herstellung Fachleute beschäftigt hatte, ist im Lichte der Rsp zumindest vertretbar.
- OGH, 05.07.2019, 4 Ob 107/19t, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- WOBL-Slg 2020/64
- § 1118 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG
- LGZ Wien, 40 R 268/18k
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