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Heft 12, Dezember 2016, Band 29
Kündigung wegen gänzlicher Weitergabe der Mietwohnung durch prekaristische Überlassung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 753 Wörter
- Seiten 423-424
- https://doi.org/10.33196/wobl201612042302
30,00 €
inkl MwStDie Erfüllung des Kündigungstatbestands nach § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG setzt das Vorliegen zweier Tatbestandsmerkmale voraus, nämlich einerseits die gänzliche – entgeltliche oder unentgeltliche – Weitergabe und andererseits den Nichtbedarf. Fehlt es an einem dieser Tatbestandsmerkmale, so ist der Kündigungsgrund nicht erfüllt.
Bei der Weitergabe geht es um die Überlassung des Mietgegenstands an Dritte, also um den tatsächlichen Vorgang des Verlassens der Wohnung durch den Mieter und deren Übernahme durch einen Dritten. Dieser Vorgang muss vom Willen der Parteien, vor allem des die Wohnung verlassenden Mieters, umfasst sein. Das Vorbehalten der Verfügungsbefugnis über die aufgekündigte Wohnung durch den Mieter steht ihrer Weitergabe nicht entgegen. Denn auch die prekaristische Überlassung einer Wohnung stellt eine Weitergabe dar und auch diese kann vom Mieter jederzeit widerrufen werden.
- WOBL-Slg 2016/134
- § 30 Abs 2 Z 4 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 38 R 265/15z
- OGH, 13.04.2016, 10 Ob 16/16z – Zurückweisung der außerordentlichen Revision
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