


Kündigung wegen Krankenstandes
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 39
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1332 Wörter, Seiten 288-290
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Eine Kündigung wegen „Fehlzeiten“ ist nicht unmittelbar diskriminierend wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers.
Werden vom Arbeitgeber Fehlzeiten wegen allgemeiner Krankheiten mit Krankenständen wegen einer Behinderung gleichgesetzt, kann dies eine mittelbare Diskriminierung wegen einer Behinderung darstellen.
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- OGH, 13.02.2025, 9 ObA 24/24f
- OLG Wien, 19.12.2023, 9 Ra 56/23f-12
- ASG Wien, 20.03.2023, 9 Cga 127/22v-6
- WBl-Slg 2025/75
- § 8 BEinstG
- § 3 BEinstG
- § 7c Abs 2 BEinstG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 7 BEinstG
Eine Kündigung wegen „Fehlzeiten“ ist nicht unmittelbar diskriminierend wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers.
Werden vom Arbeitgeber Fehlzeiten wegen allgemeiner Krankheiten mit Krankenständen wegen einer Behinderung gleichgesetzt, kann dies eine mittelbare Diskriminierung wegen einer Behinderung darstellen.
- OGH, 13.02.2025, 9 ObA 24/24f
- OLG Wien, 19.12.2023, 9 Ra 56/23f-12
- ASG Wien, 20.03.2023, 9 Cga 127/22v-6
- WBl-Slg 2025/75
- § 8 BEinstG
- § 3 BEinstG
- § 7c Abs 2 BEinstG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 7 BEinstG