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Kündigung wegen Nichtbenützung einer Wohnung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 567 Wörter
- Seiten 175-175
- https://doi.org/10.33196/wobl201605017501
30,00 €
inkl MwStDer Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt in gewisser Abweichung zum Gesetzestext das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung zu Wohnzwecken (durch wen immer) und den Mangel eines dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder eintrittsberechtigter Personen voraus. Wenn daher eine regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken erfolgt, ist der dringende Wohnbedarf des Mieters oder der eintrittsberechtigten Personen gar nicht mehr zu prüfen. Eine regelmäßige Verwendung der Wohnung ist anzunehmen, wenn der Mieter die aufgekündigte Wohnung wenigstens während eines beachtlichen Zeitraums im Jahr als wirtschaftlichen und familiären Mittelpunkt benützt.
Die Beurteilung, dass der Mieter die aufgekündigte Wohnung regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet, indem er sie durchschnittlich zwei Tage pro Woche benützt, während er sich an den übrigen Tagen – neben der von ihm ausgeübten Berufstätigkeit – im Haus seiner Schwiegereltern aufhält, um diese gemeinsam mit seiner Gattin oder an deren Stelle zu betreuen und zu pflegen, ist vertretbar.
- WOBL-Slg 2016/54
- LG Wiener Neustadt, 19 R 69/15f
- § 30 Abs 2 Z 6 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 17.02.2016, 3 Ob 14/16d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
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