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wohnrechtliche blätter

Heft 7-8, Juli 2015, Band 28

Illedits, Alexander

Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens: Relevanz einer Besserung des Fehlverhaltens zwischen Zustellung der Kündigung und Schluss der Verhandlung im Verfahren erster Instanz

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Verhaltensänderungen können nach Zugang der Aufkündigung nur ganz ausnahmsweise, und zwar dann, zu einer Aufhebung der berechtigterweise ausgesprochenen Kündigung führen, wenn eine Wiederholung des unleidlichen Verhaltens geradezu auszuschließen ist. Im Allgemeinen ist die Frage, ob der Mieter nach der Aufkündigung sein unleidliches Verhalten fortgesetzt hat, unwesentlich, da es genügt, dass im Zeitpunkt der Aufkündigung die Voraussetzungen für diese vorhanden waren.

  • Illedits, Alexander
  • LGZ Wien, 39 R 273/14g
  • WOBL-Slg 2015/83
  • BG Döbling, 9 C 525/13m
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 19.03.2015, 1 Ob 30/15s
  • § 30 Abs 2 Z 3 MRG

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