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Heft 9, September 2018, Band 31
Kündigung wegen unverhältnismäßig hoher Gegenleistung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 31
- Rechtsprechung, 676 Wörter
- Seiten 282-282
- https://doi.org/10.33196/wobl201809028201
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inkl MwStBei einer Überschreitung des Hauptmietzinses durch den Untermietzins um 100 % oder mehr ist der Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 4 Fall 2 MRG jedenfalls erfüllt; darunter wird regelmäßig keine Übermäßigkeit angenommen. Die Frage, ob ein iSd § 26 MRG überhöhter Untermietzins vereinbart wurde, ist aber von jener zu trennen, ob ein Kündigungsgrund wegen „unverhältnismäßig hoher Gegenleistung“ verwirklicht wurde, zumal diesen Vorschriften unterschiedliche Regelungszwecke zugrunde liegen.
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 27.02.2018, 9 Ob 83/17x, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 26, § 30 Abs 2 Z 4 2. Fall MRG
- LGZ Wien, 39 R 126/17v
- WOBL-Slg 2018/81
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