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Kündigungsentschädigung bei Väterkarenz
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 874 Wörter
- Seiten 292-292
- https://doi.org/10.33196/wbl202105029201
30,00 €
inkl MwStErklärt ein Arbeitgeber vor Antritt einer ihm mitgeteilten Väterkarenz eine Entlassung ohne vorherige Zustimmung des Gerichts, ist die Entlassung rechtsunwirksam. Dem Arbeitnehmer kommt ein Wahlrecht zwischen Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auflösung und der Forderung einer Kündigungsentschädigung zu. Bei der Berechnung dieses Anspruchs ist maßgebend, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis fiktiv geendet hätte. Dabei ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer den Karenzurlaub angetreten hätte.
- § 7 Abs 3 VKG
- OGH, 28.01.2021, 8 ObA 115/20z
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 2 VKG
- WBl-Slg 2021/76
- OLG Wien, 29.09.2020, 9 Ra 31/20z-20
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