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Grillberger, Konrad

Kündigungsfristen für Arbeiter – Saisonbranchen

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Die Möglichkeit durch Kollektivverträge für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, die gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine für Arbeiter abweichend festzulegen, setzt den Abschluss neuer Kollektivverträge nicht voraus.

Der bestehende Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine abweichende Regelung der Kündigungsfristen.

  • Grillberger, Konrad
  • § 1159 Abs 2 ABGB
  • § 54 Abs 2 ASGG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 21 lit a Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe / ArbeiterInnen
  • § 53 Abs 6 ArbVG
  • WBl-Slg 2022/114
  • OGH, 24.03.2022, 9 ObA 116/21f

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