


Kündigungsgrund der Organisationsänderung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 32
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1039 Wörter, Seiten 226-227
30,00 €
inkl MwSt




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Der Kündigungsgrund der Organisationsänderung ist zu bejahen, wenn infolge der Auflassung von Abteilungen, deren Zusammenlegung, dem Übergang von einer dezentralisierten zu einer zentralisierten Geschäftsbehandlung und dergleichen die vom gekündigten Dienstnehmer bisher ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nicht mehr im selben Ausmaß erforderlich ist.
Die österreichische PostAG hat keine rechtliche Möglichkeit, den Personalüberstand an unkündbaren Beamten durch Rückführung dieser Dienstnehmer an den Bund abzubauen.
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- OGH, 18.12.2017, 9 ObA 59/17t
- WBl-Slg 2018/65
- OLG Wien, 30.01.2017, 8 Ra 123/16s-29
- § 32 Abs 4 VBG
- ASG Wien, 20.06.2016, 22 Cga 6/15k-25
- § 17 Abs 1 PTSG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Der Kündigungsgrund der Organisationsänderung ist zu bejahen, wenn infolge der Auflassung von Abteilungen, deren Zusammenlegung, dem Übergang von einer dezentralisierten zu einer zentralisierten Geschäftsbehandlung und dergleichen die vom gekündigten Dienstnehmer bisher ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nicht mehr im selben Ausmaß erforderlich ist.
Die österreichische PostAG hat keine rechtliche Möglichkeit, den Personalüberstand an unkündbaren Beamten durch Rückführung dieser Dienstnehmer an den Bund abzubauen.
- OGH, 18.12.2017, 9 ObA 59/17t
- WBl-Slg 2018/65
- OLG Wien, 30.01.2017, 8 Ra 123/16s-29
- § 32 Abs 4 VBG
- ASG Wien, 20.06.2016, 22 Cga 6/15k-25
- § 17 Abs 1 PTSG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht