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Kündigungsschutz bei der Vermietung von Grundstücken zwecks Errichtung eines Superädifikats

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Auf die Vermietung von Grundstücken zwecks Errichtung eines Superädifikats zu Wohn- oder zu Geschäftszwecken sind die Kündigungsschutzbestimmungen des MRG analog anzuwenden, wobei die Ausnahmeregelungen des § 1 Abs 2–4 MRG sinngemäß heranzuziehen sind. Nicht davon betroffen sind gem § 1 Abs 2 Z 5 MRG Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten, wie dies bei Ein- oder Zwei-Objekt-Häusern der Fall ist. Derartige Häuser als Superädifikate genießen keinen Kündigungsschutz iSd analogen Anwendung des MRG.

  • BG Hollabrunn, 2 C 594/17h
  • § 1 MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 27.11.2018, 4 Ob 157/18v, Zurückweisung der Revision - siehe dazu den Beitrag von Vonkilch im letzten Heft der wobl 2019, 359.
  • § 30 MRG
  • WOBL-Slg 2019/84
  • LG Korneuburg, 22 R 11/18z

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