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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 3, September 2013, Band 2013
Kurze Verjährung für Bestandentgelte
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2013
- Judikatur, 1773 Wörter
- Seiten 150-152
- https://doi.org/10.33196/zrb201303015001
20,00 €
inkl MwStFür die Rückforderung von zu Unrecht vorgeschriebenen und eingehobenen Beträgen nach den §§ 15 bis 26 MRG gilt jedenfalls die dreijährige Verjährungsfrist des § 27 Abs 3 MRG.
Analog gilt die kurze Verjährungsfrist auch für Kondiktionsansprüche des Mieters gegen den Vermieter wegen zu viel bezahlter Bestandentgelte im Teil- und Vollausnahmebereich.
Die Qualifikation eines Bestandverhältnisses als Miet- oder Pachtverhältnis erfordert die im Einzelfall vorzunehmende Beurteilung, welche Elemente in einer Gesamtbetrachtung überwiegen. Konkrete Regeln für die Abgrenzung gibt es nicht.
- Seeber, Thomas
- ZRB 2013, 150
- Pacht
- § 1486 ABGB
- OGH, 04.03.2013, 8 Ob 12/13t
- MRG
- Miete
- Verjährung
- Nichtschuld
- § 1479 ABGB
- Kondizierung
- Baurecht
- § 27 MRG
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