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Kurzfristige Untervermietung an Touristen als Beherbergung iSd Covid-Verordnungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3547 Wörter, Seiten 172-175

30,00 €

inkl MwSt

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Der Mieter vermietete die verfahrensgegenständlichen Wohnungen kurzfristig an Touristen. Unter Anlegung der vom VwGH definierten Kriterien zeigt sich, dass die Unterbringung von Gästen und die Bestimmung der Wohnungen zum kurzfristigen Gebrauch durch den Mieter zweifellos vorliegen. Eine besondere Intensität der Leitung oder Aufsicht ist nicht erforderlich und ergibt sich bereits aus der vom Mieter vorgenommenen kurzfristigen touristischen Vermietung. In der vom Mieter betriebenen kurzfristigen Untervermietung der Wohnungen an Touristen ist daher eine Beherbergung iSd den „zweiten Lockdown“ regelnden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnungen und COVID-19-Notmaßnahmenverordnungen und § 1 Abs 3 MeldeG zu sehen.

  • § 8 COVID-19-SchuMaV
  • § 8 4. COVID-19-SchuMaV
  • § 10 Abs 1 COVID-19-NotMV
  • § 10 Abs 1 5. COVID-19-NotMV
  • § 10 Abs 2 5. COVID-19-NotMV
  • § 1 Abs 4 MeldeG
  • § 2 Abs 1 Wiener COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung
  • OGH, 20.03.2024, 6 Ob 72/23s
  • LGZ Wien, 40 R 168/22k
  • BG Favoriten, 5 C 232/21v5 C 425/21a
  • WOBL-Slg 2025/43
  • § 1096 ABGB
  • § 1105 ABGB
  • § 914 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1104 ABGB
  • § 1 Abs 3 MeldeG

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