


Lärmimmission wegen fehlenden Trittschallschutzes
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 789 Wörter, Seiten 27-28
20,00 €
inkl MwSt




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Auch im Fall einer verkehrsüblichen oder bestimmungsgemäßen Nutzung kann der durch eine Lärmimmission wesentlich beeinträchtigte benachbarte Wohnungseigentümer Unterlassung gemäß § 364 Abs 2 ABGB begehren, wenn der störende Wohnungseigentümer selbst einen die Lärmimmission verursachenden unzureichenden Trittschallschutz errichtet hat. Die Immissionsklage nach § 364 Abs 2 ABGB steht gegen den benachbarten Wohnungseigentümer aber auch dann zu, wenn dieser die Beseitigung der Ursache störender Immissionen seines Mieters (wegen mangelhaften Trittschallschutzes) verhindert.
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- OGH, 25.09.2015, 5 Ob 173/15z
- Lärmimmission wegen fehlenden Trittschallschutzes
- § 364 Abs 2 ABGB
- Baurecht
- BBL-Slg 2016/42
Auch im Fall einer verkehrsüblichen oder bestimmungsgemäßen Nutzung kann der durch eine Lärmimmission wesentlich beeinträchtigte benachbarte Wohnungseigentümer Unterlassung gemäß § 364 Abs 2 ABGB begehren, wenn der störende Wohnungseigentümer selbst einen die Lärmimmission verursachenden unzureichenden Trittschallschutz errichtet hat. Die Immissionsklage nach § 364 Abs 2 ABGB steht gegen den benachbarten Wohnungseigentümer aber auch dann zu, wenn dieser die Beseitigung der Ursache störender Immissionen seines Mieters (wegen mangelhaften Trittschallschutzes) verhindert.
- OGH, 25.09.2015, 5 Ob 173/15z
- Lärmimmission wegen fehlenden Trittschallschutzes
- § 364 Abs 2 ABGB
- Baurecht
- BBL-Slg 2016/42