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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 5, Juli 2019, Band 18

Laesio enormis bei Optionsvertrag über Geschäftsanteil

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Nach der jüngeren Rspr des OGH ist bei der laesio enormis der objektive Wert der gegenseitigen Leistungen erst für den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts festzustellen. Der OGH deutet jedoch eine mögliche Abkehr von dieser Rspr an.

Die laesio enormis kann (zu Lasten eines Unternehmers) auch konkludent ausgeschlossen werden.

  • Geschäftsanteil
  • Option
  • Gesellschaftsrecht
  • laesio enormis
  • OGH, 23.05.2019, 6 Ob 20/19p
  • § 934 ABGB
  • GES 2019, 244