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Land- und forstwirtschaftliche Gebäude; rechtmäßiger Bestand; Begriff „Hofbereich“

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Ein „Hofbereich“ muss nicht notwendigerweise aus einer Mehrzahl an Gebäuden bestehen, aber jedenfalls einen Wohn- und Wirtschaftsbereich umfassen.

  • Land- und forstwirtschaftliche Gebäude
  • Begriff „Hofbereich“
  • § 49a Abs 1 oö BauO
  • VwGH, 18.06.2024, Ra 2023/05/0045
  • BBL-Slg 2024/133
  • rechtmäßiger Bestand
  • Baurecht

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