


Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte Teil der GrESt
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 22
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 877 Wörter, Seiten 220-221
9,80 €
inkl MwSt




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Die Bf kauft einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte wie der Traktor, der Mulcher, die Motorsäge, die Aluleiter, etc sind als Grundstückszugehör Teil der GrESt. Diese Gegenstände sind aufgrund ihrer Zweckbestimmung unmittelbarer Wirtschaftsteil des Grundstücks und gehören nicht zu einer Betriebsanlage.
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- Endfellner, Clemens
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- BFG, 20.09.2024, RV2100856/2020
- AFS 2024, 220
- Steuerrecht
- § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG
Die Bf kauft einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte wie der Traktor, der Mulcher, die Motorsäge, die Aluleiter, etc sind als Grundstückszugehör Teil der GrESt. Diese Gegenstände sind aufgrund ihrer Zweckbestimmung unmittelbarer Wirtschaftsteil des Grundstücks und gehören nicht zu einer Betriebsanlage.
- Endfellner, Clemens
- BFG, 20.09.2024, RV2100856/2020
- AFS 2024, 220
- Steuerrecht
- § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG