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Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte Teil der GrESt

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 22
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
877 Wörter, Seiten 220-221

9,80 €

inkl MwSt

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Die Bf kauft einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte wie der Traktor, der Mulcher, die Motorsäge, die Aluleiter, etc sind als Grundstückszugehör Teil der GrESt. Diese Gegenstände sind aufgrund ihrer Zweckbestimmung unmittelbarer Wirtschaftsteil des Grundstücks und gehören nicht zu einer Betriebsanlage.

  • Endfellner, Clemens
  • BFG, 20.09.2024, RV2100856/2020
  • AFS 2024, 220
  • Steuerrecht
  • § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG

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