


Landwirtschaftliches Wohnhaus; Nichtigkeitsgründe; Gemeindeaufsicht; Nichtigerklärung; Verhältnismäßigkeit
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 513 Wörter, Seiten 213-213
20,00 €
inkl MwSt




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Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist – unbeschadet von Eigentumsverhältnissen und Grundstückszugehörigkeit – nur die Errichtung eines einzigen betriebszugehörigen (Einfamilien-) Wohnhauses zulässig.
Die Nichtigerklärung des Baubewilligungsbescheides für ein weiteres Wohnhaus stellt das einzige zum Ziel führende Mittel zur Hintanhaltung der nachteiligen Auswirkungen von Verletzungen der Raumordnungsvorschriften dar.
-
- Gemeindeaufsicht
- Nichtigerklärung
- VwGH, 30.06.2015, 2012/06/0205
- § 25 Abs 5 stmk ROG
- § 101 stmk GemO
- BBL-Slg 2015/180
- Verhältnismäßigkeit
- § 8 Abs 2 stmk ROG
- § 33 Abs 4 Z 3 stmk ROG
- Nichtigkeitsgründe
- Baurecht
- Landwirtschaftliches Wohnhaus
- § 32 Abs 3 stmk ROG
Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist – unbeschadet von Eigentumsverhältnissen und Grundstückszugehörigkeit – nur die Errichtung eines einzigen betriebszugehörigen (Einfamilien-) Wohnhauses zulässig.
Die Nichtigerklärung des Baubewilligungsbescheides für ein weiteres Wohnhaus stellt das einzige zum Ziel führende Mittel zur Hintanhaltung der nachteiligen Auswirkungen von Verletzungen der Raumordnungsvorschriften dar.
- Gemeindeaufsicht
- Nichtigerklärung
- VwGH, 30.06.2015, 2012/06/0205
- § 25 Abs 5 stmk ROG
- § 101 stmk GemO
- BBL-Slg 2015/180
- Verhältnismäßigkeit
- § 8 Abs 2 stmk ROG
- § 33 Abs 4 Z 3 stmk ROG
- Nichtigkeitsgründe
- Baurecht
- Landwirtschaftliches Wohnhaus
- § 32 Abs 3 stmk ROG