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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Lange Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen gegen juristische Personen nach Inkrafttreten des VbVG.

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§ 1489 ABGB. Der gegen den strafrechtlich verantwortlichen Verband gerichtete Vorwurf wiegt in seiner Gesamtheit nicht weniger schwer als jener gegen den qualifiziert strafbar handelnden Täter: Beide sind damit (weitaus) weniger schutzwürdig als der durchschnittliche Ersatzpflichtige, weshalb es auch sachgerecht erscheint, beiden gemäß § 1489 Satz 2 Fall 2 ABGB die Rechtswohltat der bloß dreijährigen Verjährung zu nehmen.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 15.03.2021, 6 Ob 239/20w
  • oeba-Slg 2021/2786

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