Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Heft 12, Dezember 2019, Band 141
Lebensgemeinschaft als GesbR: Räumungsklage nach Beendigung?
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 141
- Rechtsprechung, 2512 Wörter
- Seiten 776-778
- https://doi.org/10.33196/jbl201912077601
30,00 €
inkl MwStIm Falle einer quoad usum in eine GesbR eingebrachten Liegenschaft kann die Geltendmachung des nach wie vor – auch im Innenverhältnis – aufrechten Eigentumsrechts des einbringenden Gesellschafters mit Räumungsklage durchgesetzt werden.
Die besondere Bestimmung des § 1216e ABGB verdrängt als lex specialis den allgemeinen, letztlich auf § 366 ABGB fußenden Räumungsanspruch. Bei Vorliegen einer GesbR und Einbringung der Liegenschaft quoad sortem in diese wäre die Räumungsklage – sofern nichts Besonderes vereinbart wurde – mangels Liquidation der GesbR iS des § 1216e ABGB abzuweisen.
- LG Innsbruck, 11.01.2019, 3 R 203/18a
- Öffentliches Recht
- OGH, 24.07.2019, 8 Ob 49/19t
- JBL 2019, 776
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 1180 ABGB
- § 354 ABGB
- § 1175 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 366 ABGB
- BG Hall in Tirol, 27.07.2018, 3 C 630/17b
- § 1216e ABGB
- Arbeitsrecht