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Kellner, Markus/​Bydlinski, Peter/​Liebel, Fabian/​Höller, Laura

Leicht abweichende Erfüllung der Garantiebedingungen.

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§§ 880a, 914, 915 ABGB. Der Nachweis des Garantiefalls kann innerhalb der Laufzeit auch noch nach dem Garantieabruf und notfalls auf andere als die vereinbarte Weise erbracht werden, sofern damit dem Zweck der (Effektiv-)Klausel in gleicher Weise Rechnung getragen wird. Das gilt etwa für den Fall, wenn - wie hier - eine Effektivklausel festlegt, dass die Zahlung eines bestimmten Betrags im Valutaverhältnis mit einer bestimmten Widmung zu erfolgen hat, jedoch Teilzahlungen nicht ausdrücklich ausschließt. Der Zweck der Klausel war erfüllt, obwohl der Betrag in zwei Teilzahlungen und die korrekte Widmung beider Zahlungen ebenso erst bei der zweiten Teilzahlung erfolgte.

  • Kellner, Markus
  • Bydlinski, Peter
  • Liebel, Fabian
  • Höller, Laura
  • OGH, 20.12.2022, 4 Ob 166/22y
  • oeba-Slg 2023/2901

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