


Leistbares Wohnen im österreichischen Raumordnungsrecht
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 8717 Wörter, Seiten 165-178
20,00 €
inkl MwSt




-
Unter der Vielzahl von Rechtsmaterien (Wohn-, Miet-, Steuer- und Förderungsrecht), die Wohn(kost)en beeinflussen, kann insbesondere die Raumordnung einen Betrag zu leistbaren bzw förderbaren Wohnbauten liefern. Der Raumordnung kommt die Aufgabe zu, ausreichend Flächen für förderbaren Wohnbau zur Verfügung zu stellen, zu sichern und einer Nutzungsrealisierung zeitnah zuzuführen. Neue Ansätze im Raumordnungsrecht, die einen Beitrag zum leistbaren Wohnen liefern, stellen einerseits (Sonder-)Widmungen oder Vorbehaltsflächen für den förderbaren Wohnbau und andererseits zivilrechtliche Vereinbarungen (Vertragsraumordnung) zwischen Gemeinden und Grundeigentümern dar. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Baulandmobilisierung verstärkt eingesetzt, um das Angebot an (Wohn-)Bauland zu erhöhen und damit preissenkend zu wirken.
-
- Kanonier, Arthur
-
- Regelungssystematik
- § 41 sbg ROG
- § 16 Abs 1 Z 3 oö ROG
- § 3 Abs 1 stmk ROG
- Eignung
- § 37 Abs 2 stmk ROG
- § 17 bgld RplG
- Vorbehaltsflächen
- BBL 2017, 165
- § 1 Abs 2 Z 3 nö ROG
- Flächenwidmungsplan
- § 11a Abs 3 bgld RplG
- förderbarer Wohnbau
- örtliche Raumplanung
- § 22 Abs 2 krnt GplG
- § 22 Abs 1 oö ROG
- § 35 Abs 1 tir ROG
- § 7 Abs 2 krnt GplG
- Bauland
- § 42 sbg ROG
- Sonderwidmungen
- überörtliche Raumplanung
- Bedarfsprüfung
- Raumplanungsziele
- § 52a tir ROG
- § 35 Abs 1 stmk ROG
- § 18 sbg ROG
- § 37 Abs 1 stmk ROG
- § 38a Abs 2 vlbg RplG
- Raumordnungsrecht
- § 1a wr BauO
- leistbares Wohnen
- Ermessen
- § 19 oö ROG
- § 12 Abs 2 vlbg RplG
- Vertragsraumordnung
- § 22 nö ROG
- Planbegründung
- § 33 tir ROG
- Baurecht
- Widmungskriterien
- § 1 Abs 2 bgld RplG
- § 17 Abs 2 nö ROG
- § 27 Abs 2 tir ROG
Unter der Vielzahl von Rechtsmaterien (Wohn-, Miet-, Steuer- und Förderungsrecht), die Wohn(kost)en beeinflussen, kann insbesondere die Raumordnung einen Betrag zu leistbaren bzw förderbaren Wohnbauten liefern. Der Raumordnung kommt die Aufgabe zu, ausreichend Flächen für förderbaren Wohnbau zur Verfügung zu stellen, zu sichern und einer Nutzungsrealisierung zeitnah zuzuführen. Neue Ansätze im Raumordnungsrecht, die einen Beitrag zum leistbaren Wohnen liefern, stellen einerseits (Sonder-)Widmungen oder Vorbehaltsflächen für den förderbaren Wohnbau und andererseits zivilrechtliche Vereinbarungen (Vertragsraumordnung) zwischen Gemeinden und Grundeigentümern dar. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Baulandmobilisierung verstärkt eingesetzt, um das Angebot an (Wohn-)Bauland zu erhöhen und damit preissenkend zu wirken.
- Kanonier, Arthur
- Regelungssystematik
- § 41 sbg ROG
- § 16 Abs 1 Z 3 oö ROG
- § 3 Abs 1 stmk ROG
- Eignung
- § 37 Abs 2 stmk ROG
- § 17 bgld RplG
- Vorbehaltsflächen
- BBL 2017, 165
- § 1 Abs 2 Z 3 nö ROG
- Flächenwidmungsplan
- § 11a Abs 3 bgld RplG
- förderbarer Wohnbau
- örtliche Raumplanung
- § 22 Abs 2 krnt GplG
- § 22 Abs 1 oö ROG
- § 35 Abs 1 tir ROG
- § 7 Abs 2 krnt GplG
- Bauland
- § 42 sbg ROG
- Sonderwidmungen
- überörtliche Raumplanung
- Bedarfsprüfung
- Raumplanungsziele
- § 52a tir ROG
- § 35 Abs 1 stmk ROG
- § 18 sbg ROG
- § 37 Abs 1 stmk ROG
- § 38a Abs 2 vlbg RplG
- Raumordnungsrecht
- § 1a wr BauO
- leistbares Wohnen
- Ermessen
- § 19 oö ROG
- § 12 Abs 2 vlbg RplG
- Vertragsraumordnung
- § 22 nö ROG
- Planbegründung
- § 33 tir ROG
- Baurecht
- Widmungskriterien
- § 1 Abs 2 bgld RplG
- § 17 Abs 2 nö ROG
- § 27 Abs 2 tir ROG