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Leistungsverweigerungsrecht beim Bauträgervertrag
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 36
- Rechtsprechung, 728 Wörter
- Seiten 43-44
- https://doi.org/10.33196/wobl202301004302
30,00 €
inkl MwStDer Erwerber kann bei einem Bauträgervertrag das gesamte noch offene Entgelt auch bei geringfügigen Mängeln bis zur Beseitigung dieser zurückbehalten. Die Grenze bildet dabei das Schikaneverbot, wobei Schikane bei einem Verbesserungsaufwand von ca 15 % des offenen Entgeltes jedenfalls zu verneinen ist. Die Vereinbarung einer Haftrücklassgarantie ist kein Verzicht auf das darüber hinausgehende Leistungsverweigerungsrecht bei einem Verbesserungsanspruch. Die vom Bauträger gemeinsam mit der Fälligstellung der letzten Rate übermittelte Haftrücklassgarantie kann selbst bei bekannten Mängeln das Zurückbehaltungsrecht nicht ausschließen.
- LGZ Graz, 5 R 68/20m
- WOBL-Slg 2023/15
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 20.01.2021, 3 Ob 176/20h, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 1052 Satz 1 ABGB
- § 932 ABGB
- § 1167 ABGB
- § 10 BTVG
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