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Wesentlich für den Begriff des leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsrecht ist die Kompetenz zur Ausübung von Arbeitgeberfunktionen. Dabei steht der Einfluss auf die Eingehung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen im Vordergrund.

  • § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG
  • OGH, 28.06.2018, 9 ObA 66/18y
  • OLG Linz, 11.04.2018, 12 Ra 20/18z-31
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2018/201

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