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LG Hamburg: Links auf Fotos zu KI-Trainingszwecken

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 13
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
7290 Wörter, Seiten 74-84

20,00 €

inkl MwSt

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Die Aufnahme von Links in einen KI-Trainingsdatensatz stellt eine Vervielfältigung iSd UrhG dar.

Eine solche Vervielfältigung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers/Berechtigten, es sei denn, ein Tatbestand der Freien Werknutzung/Schrankenregelung kann herangezogen werden.

Die Aufnahme von Links in einen KI-Trainingsdatensatz ist nicht durch § 44a dUrhG (= vorübergehende Vervielfältigungen, die flüchtig oder begleitend sind) gedeckt, im Konkreten aber durch § 60d dUrhG (= Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung).

Redaktionelle Leitsätze

  • Data Mining
  • generativer künstlicher Intelligenz
  • § 44b dUrhG
  • § 60d dUrhG
  • LG Hamburg, 27.09.2024, 310 O 227/23, (nrk) – Laicon
  • ZIIR 2025, 74
  • AI
  • Medienrecht
  • KI
  • § 44a dUrhG
  • Trainingsdaten
  • Freie Werknutzung
  • Fotos

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