


LG Hamburg: Links auf Fotos zu KI-Trainingszwecken
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 13
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 7290 Wörter, Seiten 74-84
20,00 €
inkl MwSt




-
Die Aufnahme von Links in einen KI-Trainingsdatensatz stellt eine Vervielfältigung iSd UrhG dar.
Eine solche Vervielfältigung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers/Berechtigten, es sei denn, ein Tatbestand der Freien Werknutzung/Schrankenregelung kann herangezogen werden.
Die Aufnahme von Links in einen KI-Trainingsdatensatz ist nicht durch § 44a dUrhG (= vorübergehende Vervielfältigungen, die flüchtig oder begleitend sind) gedeckt, im Konkreten aber durch § 60d dUrhG (= Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung).
Redaktionelle Leitsätze
-
- Data Mining
- generativer künstlicher Intelligenz
- § 44b dUrhG
- § 60d dUrhG
- LG Hamburg, 27.09.2024, 310 O 227/23, (nrk) – Laicon
- ZIIR 2025, 74
- AI
- Medienrecht
- KI
- § 44a dUrhG
- Trainingsdaten
- Freie Werknutzung
- Fotos
Die Aufnahme von Links in einen KI-Trainingsdatensatz stellt eine Vervielfältigung iSd UrhG dar.
Eine solche Vervielfältigung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers/Berechtigten, es sei denn, ein Tatbestand der Freien Werknutzung/Schrankenregelung kann herangezogen werden.
Die Aufnahme von Links in einen KI-Trainingsdatensatz ist nicht durch § 44a dUrhG (= vorübergehende Vervielfältigungen, die flüchtig oder begleitend sind) gedeckt, im Konkreten aber durch § 60d dUrhG (= Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung).
Redaktionelle Leitsätze
- Data Mining
- generativer künstlicher Intelligenz
- § 44b dUrhG
- § 60d dUrhG
- LG Hamburg, 27.09.2024, 310 O 227/23, (nrk) – Laicon
- ZIIR 2025, 74
- AI
- Medienrecht
- KI
- § 44a dUrhG
- Trainingsdaten
- Freie Werknutzung
- Fotos